1 Niemand soll das Weib seines Vaters heiraten und so die Decke seines Vaters aufheben. 2 Der Gemeinde Jahwes darf keiner angehören, der durch Hodenzerquetschung oder durch das Abschneiden der Harnröhre verstümmelt ist. 3Der Gemeinde Jahwes darf kein Bastard angehören; keiner, der auch nur im zehnten Gliede von einem solchen abstammt, darf der Gemeinde Jahwes angehören. 4Kein Ammoniter oder Moabiter darf der Gemeinde Jahwes angehören; niemals soll einer, der auch nur im zehnten Gliede von ihnen abstammt, der Gemeinde Jahwes angehören dürfen, 5weil sie euch unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und wider dich aus Pethor in Mesopotamien Bileam, den Sohn Beors, gedungen haben, um dich zu verfluchen. 6Aber Jahwe, dein Gott, war nicht willens, auf Bileam zu hören, vielmehr verwandelte dir Jahwe, dein Gott, den Fluch in Segen; denn Jahwe, dein Gott, hatte dich lieb. 7Du sollst, so lange du lebst, niemals auf ihr Wohlergehen und ihr Glück bedacht sein. 8Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn sie sind deine Brüder; auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast in ihrem Land als Fremdling geweilt. 9Solche Nachkommen von ihnen, die ihnen im dritten Gliede geboren werden, dürfen der Gemeinde Jahwes angehören. 10Wenn du im Kriege gegen deine Feinde ein Lager beziehst, so hüte dich vor allem Ungehörigen. 11Wenn einer unter dir ist, der infolge eines nächtlichen Begebnisses unrein geworden ist, soll er sich hinaus vor das Lager begeben und darf nicht ins Lager hineinkommen; 12erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang wieder hinein ins Lager kommen. 13Auch sollst du einen bestimmten Ort außerhalb des Lagers haben, an den du dich hinauszubegeben hast; 14und unter deinen Geräten sollst du einen Pflock haben: mit dem sollst du, wenn du dich draußen niederkauern mußt, ein Loch graben und es dann zur Bedeckung deines Unrats wieder zuscharren. 15Denn Jahwe, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nicht irgend etwas Widerliches an dir sehe und sich von dir zurückziehe. 16 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. 17Er soll bei dir innerhalb deiner Grenzen bleiben dürfen, an dem Orte, den er erwählen wird, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt, ohne daß du ihn belästigen darfst. 18Es soll unter den israelitischen Mädchen keine im Dienst einer heidnischen Gottheit der Unzucht Geweihte geben, noch darf es unter den israelitischen Knaben einen Geweihten geben. 19Du darfst nicht aus Anlaß irgend welches Gelübdes Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen, denn auch dieses beides ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel. 20 Von deinem Volksgenossen darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld, noch für Speise, noch für irgend etwas anderes, das man auf Zins leihen kann. 21Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen. 22Wenn du Jahwe, deinem Gotte, ein Gelübde thust, so zögere nicht, es zu erfüllen; denn sonst wird es Jahwe, dein Gott, von dir fordern, und du wärest eines Vergehens schuldig. 23Wenn du aber auf das Geloben verzichtest, so bist du deshalb keines Vergehens schuldig. 24Was du einmal ausgesprochen hast, sollst du halten und dementsprechend handeln, wie du Jahwe, deinem Gotte, freiwillig gelobt, und was dein Mund ausgesprochen hat. 25Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen, so viel du Lust hast, bis du satt bist, aber in dein Gefäß darfst du nichts thun. Wenn du in das in Halmen stehende Getreide deines Nächsten kommst, darfst du dir Ähren mit der Hand abreißen, aber die Sichel darfst du nicht über die Halme deines Nächsten schwingen.