1"Sündigt jemand, der ein Fluchwort hört, und könnte er Zeuge sein als Augenzeuge oder als einer, der Beweise liefern kann, macht aber keine Anzeige, so lädt er Schuld auf sich. 2Oder jemand berührt Unreines oder das Aas eines unreinen Wildes oder eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Gewürms, ist sich aber dessen nicht bewußt, so ist er dennoch unrein und schuldig. 3Oder rührt jemand an die Unreinheit eines Menschen, irgendwelche Unreinheit, wodurch man unrein wird, ist sich aber dessen nicht bewußt, so wird er schuldig, wenn er dessen bewußt wird. 4Oder jemand schwört recht unbesonnen, er wolle Schlechtes oder Gutes tun, was eben ein Mensch beim Schwören unbesonnen sprechen kann, ist sich aber dessen nicht bewußt, dann wird er an einem davon schuldig, wenn er sich dessen bewußt wird. 5Fühlt sich jemand dieser Dinge schuldig, so erkenne er, daß er darin gefehlt, 6und bringe dem Herrn als Buße für die vollbrachte Sünde zum Sündopfer ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Schäfchen oder eine Ziege! So entsühne ihn der Priester von seiner Sünde! 7Reicht sein Vermögen nicht für ein Schaf hin, dann bringe er zur Buße für seine Sünde dem Herrn ein Paar Turtel- oder junge Tauben, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer! 8Er bringe sie zum Priester! Und dieser bringe an erster Stelle die zum Sündopfer bestimmte dar! Er knicke ihren Kopf dicht vor dem Genick ein, ohne ihn abzutrennen! 9Dann sprenge er von dem Blute des Sündopfers etwas an die Altarwand! Der Rest des Blutes aber werde am Altarsockel ausgepreßt! Ein Sündopfer ist es. 10Die zweite soll er nach Gebühr fürs Brandopfer herrichten! So entsühne ihn der Priester von seiner Sünde, die er getan, und suche ihm Verzeihung zu erwirken! 11Reicht sein Vermögen nicht für ein paar Turtel- oder junge Tauben hin, dann bringe er für seine Sünde nur ein Zehntel Scheffel Feinmehl als seine Sündopfergabe dar! Er soll aber kein Öl darauftun noch Weihrauch darüberstreuen! Ein Sündopfer ist es ja. 12Er bringe es zum Priester! Der Priester nehme davon eine Handvoll als sein Brandteil und lasse es aufgehen auf dem Altar für des Herrn Mähler! Es ist ein Sündopfer! 13So entsühne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er bei einem dieser Anlässe getan, und suche ihm Verzeihung zu erwirken! Dem Priester falle es zu wie das Speiseopfer!" 14Und der Herr sprach zu Moses: 15"Wenn jemand pflichtvergessen handelt und sündigt, so bringe er als seine Buße dem Herrn vom Kleinvieh einen fehlerlosen Widder zur Buße im Wert von zwei Silberringen nach dem Ring des Heiligtums! 16Was er am Heiligen gesündigt, muß er zahlen, und er soll ein Fünftel des Betrages darauflegen; dann gebe er es dem Priester! So soll ihn der Priester durch den Schuldopferwidder entsühnen, und er suche ihm Verzeihung zu erlangen! 17Wenn jemand sündigt und tut, was man nach den Geboten des Herrn nicht tun darf, ist sich aber dessen nicht bewußt, dann ist er dennoch schuldig und muß seine Verschuldung tragen. 18Er bringe zur Buße vom Kleinvieh einen fehlerlosen Widder nach deiner Schätzung zum Priester! So entsühne ihn der Priester wegen des Versehens, das er unwissentlich tat, und suche ihm Verzeihung zu erwirken! 19Es ist ein Schuldopfer. Er hat sich an dem Herrn verschuldet." Und der Herr sprach zu Moses also. "Jemand sündigt und handelt pflichtvergessen am Herrn, wenn er seinem Volksgenossen Anvertrautes oder ein Darlehen oder einen Diebstahl ableugnet oder seinem Nächsten vorenthält oder das Verlorene findet und verhehlt, und er beschwört eine Lüge, eines von all dem, wodurch ein Mensch sündigen kann. Sündigt er so und ist schuldig, so erstatte er das von ihm Geraubte oder das von ihm Vorenthaltene oder das Anvertraute oder das Verlorene, das er gefunden, oder all das, worüber er falsch geschworen hat! Er erstatte den Betrag; dazu lege er ein Fünftel darauf! Er soll es dem Eigentümer am Tage seines Schuldopfers geben! Als seine Buße soll er dem Herrn einen fehlerlosen Widder bringen, vom Kleinvieh nach deiner Schätzung, für den Priester als Buße! So entsühne ihn der Priester vor dem Herrn und suche ihm Verzeihung zu erwirken für alles, wodurch er sich verschuldet!"