1"Rottet der Herr, dein Gott, die Völker aus, deren Land dir der Herr, dein Gott, gibt, besiegst du sie und siedelst du in ihren Städten und Häusern, 2dann sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Land, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt! 3Du sollst dir den Weg herrichten; dann teile in drei Kreise das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, daß dorthin jeder Totschläger fliehe! 4So sei es mit dem Totschläger, der dorthin flieht und leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich tötet, und er hat ihn früher nicht gehaßt, 5geht er etwa mit seinem Nächsten in den Wald, Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, den Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten tödlich, der soll in eine dieser Städte fliehen und leben bleiben! 6Damit nicht der Bluträcher erhitzten Gemütes dem Totschläger nachsetzen ihn einhole, weil der Weg zu weit ist, und ihn totschlage! Und doch ist er nicht des Todes schuldig, weil er ihn früher nicht gehaßt hat. 7Deshalb gebiete ich dir: Aussondern sollst du dir drei Städte! 8Erweitert der Herr, dein Gott, dein Gebiet, wie er deinen Vätern zugeschworen, und gibt er dir das ganze Land, das er deinen Vätern verheißen, 9dann füge dir zu diesen dreien noch drei Städte, sofern du dies ganze Gesetz beachtest und tust, was ich dir heute gebiete, den Herrn, deinen Gott, allzeit zu lieben und in seinen Wegen zu wandeln! 10Daß in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, kein unschuldig Blut vergossen werde, und daß keine Blutschuld auf dir laste! 11Haßt aber jemand seinen Nächsten, lauert er ihm auf, überfällt ihn und schlägt ihn, daß er stirbt, und flieht er in eine dieser Städte, 12dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn von dort abholen und dem Bluträcher ausliefern, damit er sterbe! 13Dein Auge soll kein Mitleid mit ihm kennen: Schaffe des Unschuldigen Blut aus Israel, damit es dir wohlergehe! 14Verrücken sollst du nicht deines Nächsten Grenzen, die die Vorfahren gezogen, auf deinem Besitze, den du bekommst in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt! 15Ein Zeuge allein darf nicht gegen jemanden auftreten bei einem Verbrechen oder einem Vergehen oder bei einer Verfehlung, die er tut! Erst auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen wird eine Sache bestätigt. 16Tritt ein frevelhafter Kläger gegen jemanden auf, ihn fälschlich anzuklagen, 17dann sollen die beiden streitenden Männer hintreten vor den Herrn, die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sind! 18Die Richter sollen genau nachforschen! Ist der Kläger ein lügnerischer Kläger, der Lügen gegen seinen Bruder aussagt, 19dann tut ihm, was er seinem Bruder zu tun gedacht! So tilge das Böse aus deiner Mitte! 20Dann hören es die übrigen, fürchten sich und tun fortan nicht mehr so Schlimmes in deiner Mitte. 21Dein Auge soll kein Erbarmen kennen! Person um Person! Aug' um Aug'! Zahn um Zahn! Hand um Hand! Fuß um Fuß!"