1Auf einen älteren Mann schlage nicht (mit harten Worten) los, sondern sprich ihm zu, als wäre er dein Vater; jüngere Männer behandle wie Brüder, 2ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern, jedoch mit aller Sittsamkeit! 3Unterstütze solche Witwen, die wirklich hilfsbedürftig sind! 4Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen diese zunächst lernen, ihren Angehörigen Liebe zu beweisen und ihren Müttern und Großmüttern die empfangenen Wohltaten zu vergelten. Denn das ist Gott wohlgefällig. 5Eine wirklich hilfsbedürftige Witwe, die ganz allein steht, die setzt ihre Hoffnung auf Gott und fleht und betet unablässig Tag und Nacht. 6Eine Witwe aber, die ein ausschweifendes Leben führt, ist bei lebendigem Leib tot. 7Dies schärfe ihnen ein, damit man ihnen nicht vorwerfen könne! 8Sorgt ein Hausvater nicht für seine Hausgenossen und namentlich nicht für seine nächsten Verwandten, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Heide. 9Eine Witwe darf nur dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Sie muß eines Mannes Ehefrau gewesen sein 10und sich durch gute Werke ein ehrenvolles Zeugnis erworben haben. Dahin gehört, daß sie Kinder großgezogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten geholfen, kurz, sich an allen möglichen Liebeswerken beteiligt hat. 11Jüngere Witwen weise ab! Denn wenn sie im Widerspruch mit dem Dienst Christi von Liebeslust gereizt werden, so wollen sie (wieder) heiraten. 12Damit setzen sie sich dann aber dem Vorwurf aus, daß sie ihr früher gegebenes Wort gebrochen haben. 13Zugleich gewöhnen sie sich daran, in trägem Nichtstun von Haus zu Haus zu laufen; und nicht nur das, sondern bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier führen sie auch ungehörige Reden. 14Darum halte ich's für ratsam, daß jüngere Witwen (wieder) heiraten, Kinder gebären und das Hauswesen besorgen, so daß sie den Widersachern keinen Anlaß zu übler Nachrede geben. 15Denn manchen haben sich schon vom rechten Weg abgewandt und sind dem Satan nachgefolgt. 16Hat irgendein weibliches Gemeindeglied Witwen (zu seiner Pflege und Handreichung), so soll es auch für sie sorgen. In solchem Fall darf die Gemeinde nicht beschwert werden, damit sie den wirklich bedürftigen Witwen ausreichend helfen könne. 17Die Ältesten, die als Vorsteher Tüchtiges leisten, ganz besonders solche, die sich's bei der Predigt und Belehrung (der Gemeinde) sauer werden lassen, die sollen durch eine doppelte Gabe geehrt werden. 18Denn die Schrift sagt: Du sollst einem dreschenden Ochsen nicht das Maul verbinden, und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert." 19Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, wenn nicht zwei oder drei Zeugen vorhanden sind. 20Die (Ältesten), deren Schuld erwiesen ist, weise in Gegenwart aller zurecht, damit auch die anderen gewarnt werden! 21Vor Gott, dem Herrn Jesus Christus und den auserwählten Engeln ermahne ich dich ernstlich: führe diese Anweisungen ohne Vorurteil aus und tue nichts nach Gunst! 22Lege niemand übereilt die Hände auf und mache dich nicht an den Sünden anderer mitschuldig! Halte dich rein! 23Trinke nicht mehr ausschließlich Wasser, sondern wegen deines Magens und deiner häufigen Kränklichkeit genieße etwas Wein! 24Bei manchen Menschen liegen die Sünden so klar zutage, daß sie ihnen wie Vorboten auf dem Weg zum Gericht voraneilen; bei anderen treten sie erst später ans Licht. 25Ebenso ist's auch mit den guten Werken: einige sind ganz offenkundig; doch auch solche, mit denen sich's anders verhält, können nicht verborgen bleiben.